Während des Geschäftsjahres ist die ursprüngliche Risikobeurteilung einem fortlaufenden Feedback-Verfahren zu unterziehen. Hierin fließen natürlich alle Fälle ein, in denen sich Compliance-Risiken realisiert haben, außerdem Beratungsfälle, die Hinweise auf Risiken, Verstöße oder Verbesserungsmöglichkeiten enthalten, sowie anonyme Hinweise und Compliance-veranlasste Untersuchungen. Solche Untersuchungen können

  • prozessbezogen sein, wenn es um Verfahrensschwächen bzw. Verbesserungsmöglichkeiten geht,
  • oder personenbezogen, wenn persönliches Fehlverhalten behandelt werden soll.

Unter der Rubrik "Compliance-Nachrichten" sollte nach neueren Entwicklungen bei Wettbewerbern, in Gesetzgebung und Rechtsprechung oder bei Aufsichtsbehörden gefragt werden, die eine Änderung der Risikobeurteilung zur Folge haben könnten. Wichtig ist, dass auch Nullmeldungen – also keine Hinweise auf Veränderungsbedarf – protokolliert werden, um das Funktionieren des Feedback-Verfahrens dokumentieren zu können.

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