Bei den Verpflegungspauschalen muss zwischen ein- und mehrtägigen Geschäftsreisen unterschieden werden. Bei mehreren auswärtigen Tätigkeiten an einem Tag werden die Abwesenheitszeiten zusammengerechnet. Ergibt die Summe mehr als 8 Stunden, kann ab 2020 eine Verpflegungspauschale von 14 EUR beansprucht werden. Bei mehrtägigen Reisen gibt es für den Anreise- und Abreisetag immer eine Verpflegungspauschale von 14 EUR, auch wenn die Abwesenheit nicht mehr als 8 Stunden beträgt.

 
Eintägige Reise: 8 Stunden und weniger 0 EUR
Eintägige Reise: mehr als 8 Stunden 14 EUR
Mehrtägige Reise:  
a) Anreisetag unabhängig von der Abwesenheit 14 EUR
b) Abreisetag unabhängig von der Abwesenheit 14 EUR
Abwesenheit pro Tag: 24 Stunden 28 EUR
Reise über 2 Tage ohne Übernachtung bei einer Abwesenheit von insgesamt mehr als 8 Stunden 14 EUR

Tab. 1: Verpflegungspauschalen für Geschäftsreisen des Unternehmers ab 2020

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