Rz. 65

Intangible assets werden als identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz definiert, die zum Einsatz im Rahmen der Produktion, zur Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zur Vermietung oder aus verwaltungstechnischen Gründen gehalten werden und deren voraussichtliche Nutzungsdauer 1 Jahr übersteigt.[1] Der Ausweis immaterieller Vermögenswerte bedarf der Voraussetzungen der abstrakten und konkreten Aktivierbarkeit eines asset. Damit können unter den Voraussetzungen des IAS 38.57 auch selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert werden. Die Aktivierung eines originären Geschäfts- oder Firmenwertes ist untersagt.[2]

 

Rz. 66–72

vorläufig frei

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