8.1 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Rz. 219
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
---|---|---|
Definition | Enthält keine Regelungen. | Einzelne Vermögenswerte, betriebliche Teileinheiten oder CGUs, die veräußert werden sollen, werden als held for sale klassifiziert, wenn sie die Kriterien des IFRS 5.7-8 erfüllen und der Verkauf innerhalb eines Ein-Jahres-Zeitraums erfolgt. |
Rz. 220
Abgrenzungskriterien | Enthält keine Regelungen. | Gem. IFRS 5.7-11:
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Rz. 221
Zeitpunkt der erstmaligen Klassifizierung | Enthält keine Regelungen. |
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Rz. 222
Bewertung | Enthält keine Regelungen. |
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Rz. 223
Bewertung nach Aufgabe der Veräußerungsabsicht | Enthält keine Regelungen. | Ansatz zum niedrigeren Wert aus dem Vergleich des ursprünglichen Buchwertes vor Klassifizierung als held for sale, korrigiert um die Abschreibungen, die sich ergeben hätten, wenn der Vermögenswert nicht umgruppiert worden wäre, und den erzielbaren Betrag i. S. v. IAS 36 (IFRS 5.27). |
8.2 Aufgegebene Geschäftsbereiche
Rz. 224
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
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Definition |
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Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Unternehmensteil, der zur Veräußerung steht oder aufgegeben werden soll und gem. IFRS 5.32:
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Rz. 225
Geschäftsbereich | Enthält keine Regelungen. | Umfasst Tätigkeiten und Cashflows, die sowohl operativ als auch für die Berichterstattung eindeutig vom Unternehmen getrennt werden können (IFRS 5.31). |
Rz. 226
Zeitliche Erfassung | Enthält keine Regelungen. | Sobald die Kriterien, die unter der Rz. 218 genannt sind, erfüllt sind. |
Rz. 227
Erfolgsrechnerische Teilkomponenten | Enthält keine Regelungen. | Es hat ein separater Ausweis der aufgegebenen Geschäftsbereiche in GuV und Kapitalflussrechnung zu erfolgen (IFRS 5.33-5.34). Dabei ist wie folgt vorzugehen:
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Rz. 228
Ansatz und Bewertung | Enthält keine Regelungen. | Es gelten dieselben Regeln, wie sie für die Vermögenswerte held for sale vorgestellt wurden. |
8.3 Aktienkursorientierte Vergütungsformen (share-based payments)
Rz. 229
Kriterien | HGB (nur Kapitalgesellschaften) | IFRS |
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Definition | Gewähren dem Inhaber die Möglichkeit (keine Verpflichtung), Aktien des arbeitgebenden Unternehmens innerhalb einer bestimmten Zeit zu zeichnen (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG). | Anteilsbasierte Vergütungen, die mit Eigenkapitalinstrumenten erbracht werden (Aktienoptionen):
Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (aktienbezogene Wertsteigerungsrechte):
Anteilsbasierte Vergütungen mit Zahlungsalternative:
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Rz. 230
Ansatz |
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