Rz. 70
Kriterien | HGB | IFRS | EStG |
---|---|---|---|
Differenzierung | Fehlende Vorschrift (nach GoB). Rückgriff auf die Leasingerlasse der Finanzverwaltung. |
Nach IFRS 16 Ansatz eines Nutzungsrechts und einer Verbindlichkeit für alle Arten von Leasing- und Mietverträgen mit Ausnahme von geringwertigen Leasingobjekten (< 5.000 $) oder Kurzfristmietverträgen (< 12 Monate). | Differenzierung:
|
Rz. 71
Ansatz eines Finanzierungsleasings beim Leasingnehmer | Aktivierungspflicht eines Vermögensgegenstandes bei wirtschaftlicher Zurechnung und Passivierungspflicht einer Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber (§ 246 Abs. 1 HGB). |
Aktivierungspflicht eines Nutzungsrechts und Passivierungspflicht einer Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber (IFRS 16.). |
Aktivierungspflicht eines Wirtschaftsgutes bei wirtschaftlicher Zurechnung und Passivierungspflicht einer Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). |
Rz. 72
Ansatz eines Finanzierungsleasings beim Leasinggeber | Aktivierung als Forderung (§ 246 Abs. 1 HGB). | Aktivierung als Forderung (IFRS 16.67). | Aktivierung als Forderung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). |
Rz. 73
Ansatz eines Operating-Leasings beim Leasingnehmer | Aktivierungsverbot. | Ansatzgebot des Nutzungrechts (IFRS 16.22). | Aktivierungsverbot. |
Rz. 74
Ansatz eines Operating-Leasings beim Leasinggeber | Aktivierungspflicht (§ 246 Abs. 1 HGB). | Aktivierungspflicht (IFRS 16.81 ff.). | Aktivierungspflicht (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). |
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