Rz. 132

 
Kriterien HGB IFRS EStG

Finanzierungsleasing:

Bewertung beim Leasingnehmer

Bei Leasingnehmer- ­Zurechnung:

  • Ansatz zum Barwert der zu zahlenden Nettoleasingraten
  • Aktivierungsverbot: Vertragsabschlusskosten
  • Vornahme planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen.

Bei Leasinggeber- Zurechnung:

  • Kein Ansatz der Höhe nach.
  • Keine Unterteilung in Finanzierung- und Operate-Leasing beim Leasingnehmer (IFRS 16).
  • Passivierungspflicht: Verbindlichkeit wird mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen bewertet.
  • Aktivierungspflicht: Nutzungsrecht wird ausgehend vom Wertansatz der Leasingverbindlichkeit, erhöht um geleistete Zahlungen vor Laufzeitbeginn abzüglich erhaltene Anreizzahlungen sowie erhöht um die Initialkosten und die vertraglich vereinbarte Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtungen, sofern diese nicht über die Nutzung des Vermögenswertes in die Herstellungskosten von Vorräten eingehen, bewertet.
  • Vornahme planmäßiger (gem. IAS 16) und außerplanmäßiger Abschreibungen (gem. IAS 36) (IFRS 16.29 ff.)

Bei Leasingnehmer- ­Zurechnung:

  • Ansatz zu AK/HK des Leasinggebers
  • Aktivierungsverbot: Vertragsabschlusskosten
  • Vornahme planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen.

Bei Leasinggeber- Zurechnung:

  • Kein Ansatz der Höhe nach.
 

Rz. 133

 

Finanzierungsleasing:

Bewertung beim ­Leasinggeber

Bei Leasingnehmer- Zurechnung:

  • Das Leasingverhältnis ist wie ein Mietvertrag zu bilanzieren.

Bei Leasinggeber-Zurechnung:

  • Fortgeführte AK/HK.
Vermögenswert ist in Höhe des Nettoinvestitionswertes als Forderung in der Bilanz auszuweisen (IFRS 16.67).

Bei Leasingnehmer- ­Zurechnung:

  • Das Leasingverhältnis ist wie ein Mietvertrag zu bilanzieren.

Bei Leasinggeber-Zurechnung:

  • Fortgeführte AK/HK.
 

Rz. 134

 

Operating-Leasing:

Bewertung beim ­Leasingnehmer
Kein Ansatz der Höhe nach. Keine Unterteilung in Finanzierung- und Operating-Leasing beim Leasingnehmer, daher wie oben (IFRS 16). Kein Ansatz der Höhe nach.
 

Rz. 135

 

Operating-Leasing:

Bewertung beim ­Leasinggeber
Fortgeführte AK/HK. AK/HK (IFRS 16.83), vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen (IFRS 16.84f.). Fortgeführte AK/HK.
 

Rz. 136

 
Sale and lease back Sofortverrechnung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten.

Lease-back-Vertrag ist nach IFRS 15 nicht als Verkauf zu werten:

  • Verkäufer hat den übertragenen Vermögenswert weiterhin zu erfassen und eine finanzielle Verpflichtung in Höhe der Erlöse aus der Übertragung zu erfassen (IFRS 16.103).
Sofortverrechnung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten.
   

Lease-back-Vertrag als Verkauf nach IFRS 15 zu werten:

  • Leasingnehmer hat das mit dem Rückleasing verbundene Nutzungsrecht mit dem Teil des früheren Buchwerts zu erfassen, das sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Gewinn oder Verlust entsteht nur bezüglich übertragener Rechte (IFRS 16.100(a)).
  • Leasinggeber hat nach den geltenden Regelungen nach IFRS 16 zu bilanzieren (IFRS 16.100(b)).
 

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