Hierunter fallen die Fälle:
- Anwendung von 7 % statt 19 % Umsatzsteuer
- Zu niedriger "Coronasteuersatz" 16 % und 5 % – es werden 5 % ausgewiesen, der richtige Steuersatz wäre 16 %.
- Versehentliche Steuerfreistellung, ohne dass ein tatsächlicher Befreiungsgrund vorliegt
Rechnungsberichtigung: Unrichtiger, zu niedriger Steuerausweis – 7 % statt 19 %
Käufer K erwirbt von Verkäufer V Mineralwasser. Mineralwasser muss mit dem Regelsteuersatz (19 %) versteuert werden.[1]
V berechnet K: 20.000 EUR zzgl. 7 % Umsatzsteuer = 1.400 EUR.
Behandlung beim Verkäufer
V schuldet die gesetzlich maßgebende Umsatzsteuer. Das sind 19/119 aus 21.400 EUR = 3.416,81 EUR.
V muss auf das Regelsteuersatzkonto buchen, obwohl auf der Rechnung die falsche Steuer steht:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21.400 | 8400 | Erlöse 19 % USt[2] | 21.400 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 21.400 | 4400 | Erlöse 19 %[3] | 21.400 |
Behandlung beim Käufer
K darf nur die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.[4]
K muss buchen:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
3200 | Wareneinkauf | 20.000 | 1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21.400 |
1570 | Vorsteuer | 1.400 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
5200 | Wareneinkauf | 20.000 | 3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21.400 |
1400 | Vorsteuer | 1.400 |
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