6.1.1 Vorgehensweise

 

Rz. 89

Zur Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten stehen dem Bilanzierenden buchungstechnisch 2 verschiedene Varianten zur Verfügung.[1] So wird nach der ersten Variante im Zeitpunkt der Zahlung die Erfolgswirkung vollständig erfasst und bspw. die gesamte vorausbezahlte Miete als Mietaufwand gebucht. Folglich ist im Rahmen der vorbereitenden Abschlussbuchungen jener Teil der Zahlung, der einem anderen als dem betrachteten Wirtschaftsjahr zuzurechnen ist, mittels eines Rechnungsabgrenzungspostens – im Fall der vorausbezahlten Miete aktiv – abzugrenzen. Neben dieser im Allgemeinen verwendeten Möglichkeit sieht die zweite Variante vor, die Rechnungsabgrenzung bereits bei der Buchung des entsprechenden Geschäftsvorfalls, also während des Wirtschaftsjahres, vorzunehmen. Durch diese zeitnahe Aufteilung der Zahlung ist es möglich, jederzeit und insbesondere auch während des laufenden Geschäftsjahres den bereits erwirtschafteten Gewinn zu ermitteln.

Auch die Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten in den folgenden Wirtschaftsjahren kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. So besteht zum einen die Möglichkeit, die gebildeten Rechnungsabgrenzungsposten gleich nach der Konteneröffnung am Jahresanfang aufzulösen. Zum anderen kann eine Auflösung zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, in dem der abgegrenzte Aufwand bzw. Ertrag wirtschaftlich entstanden ist. Gemeinhin wird die Auflösung der gebildeten Rechnungsabgrenzungsposten am Jahresende im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen und mit der Prüfung verbunden, ob der Grund für die vorgenommene Rechnungsabgrenzung (evtl. auch nur teilweise) weiterhin besteht.

[1] Vgl. hierzu und folgend ausführlich Falterbaum/Bolk/Reiß/Kirchner, Buchführung und Bilanz, 22. Aufl. 2015, S. 236 f.

6.1.2 Buchungssätze bei aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

 

Rz. 90

Bildung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

  • bei vorbereitender Abschlussbuchung (Variante 1):
 

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten an Aufwandskonto

  • bei laufender Buchung (Variante 2):
 

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten an Bank (bzw. Kasse)

  • Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in späteren Wirtschaftsjahren:
 

Aufwandskonto an Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

6.1.3 Buchungssätze bei passiven Rechnungsabgrenzungsposten

 

Rz. 91

Bildung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten

  • bei vorbereitender Abschlussbuchung (Variante 1):
 

Ertragskonto an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

  • bei laufender Buchung (Variante 2):
 

Bank (bzw. Kasse) an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

  • Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten in späteren Wirtschaftsjahren:
 

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten an Ertragskonto

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