Bei EU-Lieferungen von Neufahrzeugen sind in der Rechnung zusätzliche Angaben hinsichtlich

  • Fahrzeugbeschreibung gem. § 1b UStG
  • Tag der ersten Inbetriebnahme,
  • Fahrzeugart,
  • Leistung und
  • Kilometerstand

erforderlich[1].

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