Der zum 1.1.2023 durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführte Nullsteuersatz für PV-Anlagen (Wegfall der Umsatzsteuer) gilt auch für Solarcarports, allerdings natürlich nur für die eigentliche Solaranlage und nicht für das Tragwerk und die Verkleidungen (siehe hierzu auch Gutmann, PV-Anlage: Besteuerung und Steuervorteile).

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