Sind für denselben Schaden mehrere Hersteller zum Schadenersatz verpflichtet, haften sie als Gesamtschuldner.[1] Der Geschädigte kann von jedem der Hersteller, insgesamt aber nur einmal, den Ersatz seines Schadens verlangen. Der interne Ausgleich zwischen den Herstellern hängt insbesondere vom jeweiligen Grad der Schadensverursachung ab.[2]

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