Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
KfZ-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge | 4590 | 6590 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Privatentnahmen allgemein | 1800 | 2100 | Privat (Eigenkapital) | |
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) | 8820 | 4845 | Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Der Unternehmer kann einen gemischt genutzten Pkw bei der Einkommen- und der Umsatzsteuer entweder einheitlich seinem Betriebsvermögen und seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen oder unterschiedlich behandeln, indem er ihn einkommensteuerlich dem Privatvermögen und umsatzsteuerlich seinem Unternehmen zuordnet. Bei einer nur umsatzsteuerlichen Zuordnung wird (per Saldo) nur der Vorsteuerabzug gebucht, jedoch nur insoweit, als der Unternehmer keine Umsätze erzielt, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Die laufenden Kosten werden mit Vorsteuerabzug auf das Konto "Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge" 4590/6590 (SKR 03/04)gebucht.
Buchungssatz:
Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge |
an Bank |
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