Risiken für Gewährleistungen aus Unternehmenskaufverträgen kann man mit Versicherungsverträgen absichern.

Allerdings werden diese Versicherungen überwiegend von der Käuferseite abgeschlossen und insbesondere dann, wenn Finanzinvestoren das Unternehmen eine gewisse Zeit geführt haben und mit der Veräußerung einen "Clean Exit" haben wollen. Der Versicherungsschutz entbindet aber nicht von der Pflicht, die versicherten Risiken genau zu analysieren und spätere Rechtsansprüche intensiv zu prüfen. Grund dafür sind nicht nur die regelmäßig vereinbartenSelbstbehalte, sondern auch die Tatsache, dass wichtige Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, wie z. B. zukunftsgerichtete Garantien (Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs nach der Transaktion).

Ob solche Versicherungen für den veräußernden mittelständischen Unternehmer geeignet sind, ist zu bezweifeln. Die Art des Risikos verlangt eine individuelle Bewertung durch das Versicherungsunternehmen, was ein bestimmtes Mindesttransaktionsvolumen bzw. eine Mindestprämie zur Folge hat. Diese Mindestprämie wird bei 40 TEUR gesehen, weshalb sich bei einem Prämiensatz zwischen 0,9 und 1,5 % zzgl. Versicherungssteuer Transaktionen unter 10 Mio. EUR nicht rechnen.

In aller Regel wird daher für die veräußernden mittelständischen Unternehmer die Maxime gelten müssen, Garantien so gut es geht zu vermeiden und in der Höhe zu begrenzen. Die nicht vermeidbaren Garantien sollten möglichst auch zeitlich begrenzt werden und in dieser Zeit sorgfältig und kontinuierlich überwacht werden. Es sollten dann auch zeitnah die entsprechenden Bestätigungen über deren Erfüllung eingeholt werden.

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