Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto"

Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) 8924 4639   sonstige betriebliche Erträge
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) 8921 4645   sonstige betriebliche Erträge
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 16 % USt (Kfz-Nutzung) 8923 4647   sonstige betriebliche Erträge
 
Hinweis

Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpakets durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz kommt es im Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 zur Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 16 % bzw. 5 %. Im Rahmen der Buchführung wird der Unternehmer in diesem Zeitraum voraussichtlich die folgenden neu anzulegenden Konten nutzen:

  • 8923/4647: "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 16 % USt (Kfz-Nutzung)"
  • 1775/3805: "Umsatzsteuer 16 %"

DATEV-Anwender können regelmäßig die ihnen bekannten Sachkonten weiterverwenden, Für Standardfälle erfolgt die Abgrenzung der abgesenkten Umsatzsteuerschlüssel im Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 über das zu erfassende Leistungsdatum.

So kontieren Sie richtig!

Nutzt der Unternehmer seinen Firmenwagen zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke, ermittelt er die private Nutzung mithilfe der 1 %-Methode, wenn er kein Fahrtenbuch führt. Verwendet er seinen Firmenwagen zur Erzielung anderer Einkünfte, muss er den Gewinn zusätzlich um die Kosten erhöhen, die auf diese Fahrten entfallen. Dieser Betrag kann pauschal mit 0,001 % vom Bruttolistenpreis je gefahrenem Kilometer ermittelt werden. Der Unternehmer bucht 80 % dieses zusätzlichen Betrags auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04). 20 % des zusätzlichen Betrags bucht er auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)" 8924 (SKR 03) bzw. 4639 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Privatentnahmen

an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens

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