Soll ein Familienangehöriger an einem Unternehmen wirtschaftlich partizipieren ohne tatsächlich auch an diesem beteiligt zu sein, bietet sich regelmäßig die Beteiligung in Form einer stillen Gesellschaft an. Hierbei beteiligt sich ein naher Angehöriger nur mit einer Kapitalzahlung an dem bestehenden Einzelunternehmen bzw. der bestehenden Gesellschaft.[1] Der stille Gesellschafter beteiligt sich mit einer Kapitaleinlage am Betrieb eines anderen, ohne dass dieses Gesellschaftsverhältnis nach außen in Erscheinung tritt. Die Einlage geht in das Betriebsvermögen des Inhabers über. Es entsteht somit kein gemeinschaftliches Gesellschaftsvermögen.

Welche Einkünfte der stille Gesellschafter hierbei aus seiner Beteiligung bezieht und ob bzw. inwieweit diese beim Einzelunternehmer/der Personengesellschaft zu steuerlich abzugsfähigem Aufwand führen ist regelmäßig von der Form der Beteiligung abhängig.

6.1 Der typisch Stille

Bei einer typisch stillen Beteiligung, steht dem Stillen grundsätzlich nur ein Anspruch auf einen Anteil am Gewinn bzw. am Gewinn und Verlust zu.

Bei dieser Form der stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Betriebsinhaber kann den Gewinnanteil des stillen Gesellschafters als Betriebsausgabe berücksichtigen.

 
Praxis-Beispiel

Erfassen der typisch stillen Beteiligung und des Gewinnanteils

Lies hat sich im Rahmen einer stillen Beteiligung am Handelsunternehmen des Pots mit 10.000 EUR beteiligt. Da sie mit ihrer Beteiligung ausschließlich am Gewinn beteiligt ist und keinerlei Verlustbeteiligung, Beteiligung an der Wertentwicklung des Unternehmens und Mitspracherechte am Unternehmen hat, liegt eine typisch stille Beteiligung vor.

Die Beteiligung erfasst Pots in seiner Buchhaltung wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 10.000 0760/3520 Verbindlichkeiten gegenüber typisch stillen Gesellschaftern 10.000

Nach Jahresabschlussarbeiten 02 ergibt sich für Lies eine Gewinnbeteiligung von 750 EUR. Der Gewinnanteil der Lies stellt für Pots eine Betriebsausgabe dar, welche Pots wie folgt in seiner Buchhaltung ausweist:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2493/7399 Abgeführte Gewinnanteile (Soll) / ausgeglichene Verlustanteile (Haben) bei typisch stiller Beteiligung § 8 GewStG 750 1709/3620 Gewinnverfügungskonto stille Gesellschafter 750

6.2 Der a-typisch Stille

Ist der stille Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust beteiligt, sondern auch an den stillen Reserven des Betriebs, liegt steuerlich eine sog. atypische stille Beteiligung vor. Das bedeutet, dass ein Ehegatte oder ein Kind, der/das als stiller Gesellschafter auftritt, Mitunternehmer des Einzelunternehmens bzw. der Gesellschaft wird. Der stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gewinnanteile des stillen Gesellschafters dürfen den Gewinn des Betriebsinhabers nicht mindern.

 
Praxis-Beispiel

Erfassen einer atypisch stillen Beteiligung, einer Verlustbeteiligung und eines Gewinnanteils

Am Handelsunternehmen des Pots hat sich Lies mit einem Gesamtbetrag von 100.000 EUR beteiligt. Ihre Beteiligung umfasst den Gewinn und Verlust des Unternehmens sowie auch die stillen Reserven. Es handelt sich mithin um eine a-typisch stille Beteiligung

Die Beteiligung erfasst Pots in seinem Unternehmen wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 100.000 9295/9295 Einlagen a-typisch stiller Gesellschafter 100.000

Im Jahr 01 ergibt sich nach großen Neuinvestitionen für das Handelsunternehmen des Pots ein Verlust aus dem sich ein Verlustanteil für Lies i. H. v. 15.000 EUR ergibt. Der Verlustanteil wird in der Buchhaltung des Pots wie folgt ausgewiesen:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
9295/9295 Einlagen a-typisch stiller Gesellschafter 15.000 2790/7190 Erträge aus Verlustübernahme 15.000

Im Folgejahr zahlen sich die Investitionen aus dem Vorjahr aus und Pots kann höhere Umsätze erzielen. Es ergibt sich ein Gewinn für Pots, aus welchem Lies ein Anteil von 20.000 EUR zu zurechnen ist. Pots bucht wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2492/7392 Abgeführte Gewinne auf Grund einer Gewinngemeinschaft 20.000 1709/3620 Gewinnverfügungskonto stille Gesellschafter 20.000

6.3 Was bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten ist

Die Finanzverwaltung hat zu den grundsätzlichen Erfordernissen steuerlich anerkennbarer Verträge unter Familienangehörigen bereits in den Einkommensteuerhinweisen Stellung genommen.[1]

Hiernach müssen Gesellschaftsverträge im Familienkreis

  • klar vereinbart und
  • bürgerlich-rechtlich wirksam sein.
  • Sie müssen ernstlich gewollt sein und
  • tatsächlich durchgeführt werden.
  • Des Weiteren müssen sie wirtschaftlich zu einer Änderung der bisherigen Verhältnisse führen.
  • Alle Verträge müssen zu gleichen Bedingungen wie Verträge unter Dritten abgeschlossen werden, d. h. sie müsse...

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