Zwischen

...................................... <NAME>, <ANSCHRIFT>

nachstehend "Unternehmen"

und

...................................... <NAME>, <ANSCHRIFT>

nachstehend "Darlehensgeber"

 

Präambel

Der Darlehensgeber gewährt dem Unternehmen ein eigenkapitalähnliches partiarisches Darlehen (Gewinndarlehen) nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen.

 

§ 1 Darlehenskonditionen

(1) Der Darlehensgeber gewährt dem Unternehmen ein Darlehen in Höhe von EUR ................... (in Worten: ............................................. Euro).

(2) Der Darlehensbetrag ist bis spätestens ............ <DATUM> auf das Konto Nr. .................................... des Unternehmens bei der .................................................. Bank, BLZ ..................................... einzuzahlen (IBAN: ....................................................). Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Darlehensgeber die Zahlung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

(3) Das Darlehen ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Die Kündigung des Darlehensvertrags durch den Darlehensgeber ist frühestens zum ............ <DATUM> zulässig. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

– Anfang Alternative –

Alternative 1:

Das Darlehen ist am ............ <DATUM> zur Rückzahlung fällig.

– Ende Alternative –

– Anfang Alternative –

Alternative 2:

Das Darlehen ist in ............ <ANZAHL> gleich hohen jährlichen Raten zu je EUR ........................., jeweils fällig zum ............ <DATUM> eines jeden Jahres, beginnend mit dem ............ <DATUM>.

– Ende Alternative –

(4) Nur einsetzen, wenn Alternative 1 nicht verwendet wird! Kommt das Unternehmen mit der Rückzahlung einer der Raten länger als 4 Wochen in Verzug, so ist der gesamte Darlehensrestbetrag binnen 14 Tagen zur Rückzahlung an den Darlehensgeber fällig.

(5) Darüber hinaus kann das Darlehen jederzeit mit der Wirkung fällig gestellt werden, dass der gesamte Darlehensrestbetrag binnen 14 Tagen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen ist, wenn das Unternehmen gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen verstößt oder die Darlehenssumme vertragswidrig verwendet oder wenn aufgrund einer wesentlichen Veränderung des Unternehmens (Rechtsformänderung, Verschmelzung oder Spaltung, wesentliche Änderung von Geschäftsgegenstand oder Geschäftsbetrieb etc.) für den Darlehensgeber eine erhebliche Beeinträchtigung der Bonität des Unternehmens oder der Gewinnerwartungen zu erwarten ist.

 

§ 2 Gewinnbeteiligung

(1) Die Verzinsung des Darlehensbetrags erfolgt durch Beteiligung des Darlehensgebers am jährlichen Gewinn des Unternehmens in Höhe von ............ % des nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen ermittelten Jahresgewinns, maximal jedoch in Höhe von 25 % der aushaftenden Darlehenssumme. In Geschäftsjahren, in denen das Darlehen nicht in voller Höhe aushaftet (z. B. durch Tilgung), vermindert sich der auf das Darlehen entfallende Gewinnanteil entsprechend. Der Gewinnanteil ändert sich ebenso in dem Ausmaß, in dem sich im betreffenden Jahr die Relation des Eigenkapitals des Unternehmens zum aushaftenden Stand des Darlehens zum Ende des Geschäftsjahres ändert.

(2) Der maßgebende Jahresgewinn ist der gemäß der konsolidierten Bilanz des Unternehmens zu ermittelnde Jahresüberschuss vor Steuern und vor Gewinnbeteiligung des partiarischen Darlehens. Steuerliche Sondervorschriften wie eine Investitionsrücklage oder eine vorzeitige Abschreibung sowie sonstige Rücklagenbewegungen bleiben ausdrücklich außer Betracht. Rückstellungen und vergleichbare Positionen sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie auch steuerlich anerkannt werden.

(3) Eine Beteiligung an der Substanz oder am Liquidationserlös ist ebenso wie eine Verlustbeteiligung ausgeschlossen. Verluste aus dem oder den Vorjahr/en oder das Vorhandensein eines Verlustvortrags bleiben für die Ermittlung des Gewinns des laufenden Geschäftsjahres unberücksichtigt.

(4) Der Gewinnanteil ist 30 Tage nach Beschlussfassung über die Bilanz, spätestens jedoch zum 30.9. des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres zur Zahlung an den Darlehensgeber fällig.

(5) Der Darlehensgeber ist berechtigt, über einen Wirtschaftsprüfer in die Buchführungs- und Geschäftsunterlagen einzusehen, soweit diese für die Ermittlung des Gewinnanteils von Bedeutung sind. Auf Anforderung des Darlehensgebers ist das Unternehmen weiterhin verpflichtet, dem Darlehensgeber eine detaillierte und nachvollziehbare Berechnung des Gewinnanteils zu übermitteln. Darüber hinaus stehen ihm keinerlei Weisungs- und Kontrollrechte hinsichtlich der Führung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens, seiner Verwaltung und Bilanzierung zu.

 

§ 3 Leistung von Sicherheiten – optional –

(1) Das Unternehmen leistet für die Darlehensforderung folgende Sicherheiten

  • ......................... <SICHERHEITEN>
  • ......................... <SICHERHEITEN>

(2) Die Kosten der Kreditsicherung trägt das Unternehmen.

 

§ 4 Nachrangigkeit – optional –

(1) Im Falle der Eröffnung eines gerichtlic...

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