Kurzbeschreibung

Bei einem partiarischen Darlehen wird das Darlehen für den Darlehensgeber nicht fest verzinst, sondern er wird an Gewinn oder Umsatz eines Unternehmens oder Geschäfts beteiligt. Dieses Vertragsmuster zeigt, wie eine solche Regelung vereinbart werden kann.

Vorbemerkung

Da bei einem partiarischen Darlehen der Darlehensnehmer nicht mit festen Zinsen belastet ist, kann diese Finanzierungsform attraktiver als ein "normales" Darlehen sein. Diesen Vorteil lässt sich der Darlehensgeber typischerweise mit einer höheren Verzinsung als bei einem "normalen" Darlehen bezahlen, wenn es dem Darlehensnehmer finanziell gut geht. Der kann dann aber normalerweise diesen höheren Zins wirtschaftlich auch besser verkraften, sodass beiden Seiten geholfen ist.

Die Darlehensgeber haben wegen ihrer Beteiligung am Ergebnis auch Einsichtsrechte in die Buchführung, um prüfen zu können, ob die Abrechnung auch richtig erstellt wurde. Ein Darlehensgeber, der ein "normales" Darlehen gegeben hat, hat diese Möglichkeiten nicht.

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Vertrag über ein partiarisches Darlehen

 

Zwischen

...................................... <NAME>, <ANSCHRIFT>

nachstehend "Unternehmen"

und

...................................... <NAME>, <ANSCHRIFT>

nachstehend "Darlehensgeber"

 

Präambel

Der Darlehensgeber gewährt dem Unternehmen ein eigenkapitalähnliches partiarisches Darlehen (Gewinndarlehen) nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen.

 

§ 1 Darlehenskonditionen

(1) Der Darlehensgeber gewährt dem Unternehmen ein Darlehen in Höhe von EUR ................... (in Worten: ............................................. Euro).

(2) Der Darlehensbetrag ist bis spätestens ............ <DATUM> auf das Konto Nr. .................................... des Unternehmens bei der .................................................. Bank, BLZ ..................................... einzuzahlen (IBAN: ....................................................). Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Darlehensgeber die Zahlung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

(3) Das Darlehen ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Die Kündigung des Darlehensvertrags durch den Darlehensgeber ist frühestens zum ............ <DATUM> zulässig. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

– Anfang Alternative –

Alternative 1:

Das Darlehen ist am ............ <DATUM> zur Rückzahlung fällig.

– Ende Alternative –

– Anfang Alternative –

Alternative 2:

Das Darlehen ist in ............ <ANZAHL> gleich hohen jährlichen Raten zu je EUR ........................., jeweils fällig zum ............ <DATUM> eines jeden Jahres, beginnend mit dem ............ <DATUM>.

– Ende Alternative –

(4) Nur einsetzen, wenn Alternative 1 nicht verwendet wird! Kommt das Unternehmen mit der Rückzahlung einer der Raten länger als 4 Wochen in Verzug, so ist der gesamte Darlehensrestbetrag binnen 14 Tagen zur Rückzahlung an den Darlehensgeber fällig.

(5) Darüber hinaus kann das Darlehen jederzeit mit der Wirkung fällig gestellt werden, dass der gesamte Darlehensrestbetrag binnen 14 Tagen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen ist, wenn das Unternehmen gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen verstößt oder die Darlehenssumme vertragswidrig verwendet oder wenn aufgrund einer wesentlichen Veränderung des Unternehmens (Rechtsformänderung, Verschmelzung oder Spaltung, wesentliche Änderung von Geschäftsgegenstand oder Geschäftsbetrieb etc.) für den Darlehensgeber eine erhebliche Beeinträchtigung der Bonität des Unternehmens oder der Gewinnerwartungen zu erwarten ist.

 

§ 2 Gewinnbeteiligung

(1) Die Verzinsung des Darlehensbetrags erfolgt durch Beteiligung des Darlehensgebers am jährlichen Gewinn des Unternehmens in Höhe von ............ % des nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen ermittelten Jahresgewinns, maximal jedoch in Höhe von 25 % der aushaftenden Darlehenssumme. In Geschäftsjahren, in denen das Darlehen nicht in voller Höhe aushaftet (z. B. durch Tilgung), vermindert sich der auf das Darlehen entfallende Gewinnanteil entsprechend. Der Gewinnanteil ändert sich ebenso in dem Ausmaß, in dem sich im betreffenden Jahr die Relation des Eigenkapitals des Unternehmens zum aushaftenden Stand des Darlehens zum Ende des Geschäftsjahres ändert.

(2) Der maßgebende Jahresgewinn ist der gemäß der konsolidierten Bilanz des Unternehmens zu ermittelnde Jahresüberschuss vor Steuern und vor Gewinnbeteiligung des partiarischen Darlehens. Steuerliche Sondervorschriften wie eine Investitionsrücklage oder eine vorzeitige Abschreibung sowie sonstige Rücklagenbewegungen bleiben ausdrücklich außer Betracht. Rückstellungen und vergleichbare Positionen sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie auch steuerlich anerkannt werden.

(3) Eine Beteili...

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