Nicht monetäre Vorteile sind z. B. die Nutzung der neuesten Technologien in der Informationsverarbeitung oder das professionelle Auftreten der Kunden gegenüber in der Logistik. Gleichgültig, welche Vorgehensweise bei der Berechnung benutzt wird, das Ergebnis ist immer subjektiv. Wichtig für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist, dass eine möglichst realistische Schätzung vorgenommen wird und alle Vorteile erfasst sind.

Die Schritte von der verbalen Beschreibung zum Euro

 
Kriterium Beispiel Wertansatz
Feststellung, welche Vorteile das Outsourcing dem Unternehmen bringt. Die nichtmonetären Vorteile werden hier weiter verarbeitet. Ein Beispiel dafür ist die schnellere Betreuung von Anwenderproblemen nach der Auslagerung der IT durch die Spezialisten des Partners.  
Für den nichtmonetären Vorteil wird die Messgröße bestimmt. Dabei wird die Frage beantwortet, wie der positive Einfluss gemessen werden kann. Zufriedenere Kunden führen zu mehr Umsatz und zu höheren Deckungsbeiträgen. Die Messgröße muss in Euro zu bewerten sein. Im Beispiel der besseren Anwenderbetreuung spielt die eingesparte Arbeitszeit für die Problembehandlung diese ­Rolle.  
Im nächsten Schritt wird die Größenordnung geschätzt, in der das Outsourcing zu dem untersuchten Vorteil führt. Sie wird in der gewählten Messgröße dargestellt. In unserem Beispiel der IT-Betreuung könnten z. B. eine Stunde Zeit pro Monat und Anwender realistisch sein. Bei 50 Anwendern ergibt sich ein Wert von 600 Stunden pro Jahr. Auch dieser Wert wird gemeinsam mit den Fachleuten geschätzt.  
Der im vorherigen Schritt ermittelte Wert der Messgröße wird mit dem Preis für eine Einheit der Messgröße bewertet. Wenn z. B. eine Stunde im Durchschnitt 25,00 EUR Kosten verursacht, wird im Beispiel ein Wert von 15.000 EUR pro Jahr ermittelt.  
Leider gibt ein solcher Euro-Wert eine Sicherheit wieder, die nicht vorhanden ist. Das Eintreten des Vorteils wird ebenso geschätzt wie der Zusammenhang mit der angenommenen Messgröße. Selbst die Größenordnung ist nur ungenau festzustellen. Aus diesem Grund sollte ein Sicherheitsabschlag bei der Bewertung nicht monetärer Vorteile vorgenommen werden. Dieser richtet sich in seiner Höhe nach der Risikobereitschaft des Unternehmens und sollte mit der Unternehmensleitung abgestimmt sein. --  

Checkliste 6: Von der verbalen Beschreibung zum Geldwert

 
Praxis-Tipp

Nichtmonetäre Vorteile bewerten

Der Anteil der nichtmonetären Vorteile an den gesamten Vorteilen sollte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung angegeben werden. Damit kann das Ergebnis auch von den nicht direkt an der Berechnung beteiligten Mitarbeitern und Betroffenen besser eingeordnet werden. Die immer enthaltene Subjektivität zwingt zu großer Offenheit.

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