Für kleine Kapitalgesellschaften[1] bestehen erhebliche Erleichterungen. Diese brauchen nur die Bilanz und den Anhang einzureichen.[2] Auf die Gewinn- und Verlustrechnung wird verzichtet.[3]
Ein Anhang, dieser muss die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht enthalten,[4] ein Lagebericht,[5] ein Prüfungsbericht und ein Beschluss über die Ergebnisverwendung sind ebenfalls nicht erforderlich[6].
Eine Zusammenfassung der Bilanzposten wird gestattet
Kleine Kapitalgesellschaften brauchen nur eine verkürzte Bilanz einzureichen.[7]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen