Spezialfonds sind Sondervermögen, deren Anteile aufgrund schriftlicher Vereinbarungen mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausschließlich von Anlegern gehalten werden, die nicht natürliche Personen sind und die Anlegerzahl des Fonds auf maximal 100 begrenzt ist.

Auch Investmentaktiengesellschaften können Spezial-Sondervermögen darstellen.

Zu den Publikumsfonds gehören demgegenüber alle Sondervermögen, die keine Spezialfonds nach der o. g. Definition darstellen.

Auch nach ausländischem Recht sind einige Fonds nur für besondere Anleger zugänglich, so die luxemburgischen Spezialfonds (SIF – Specialized Investment Funds – sog. "Millionärsfonds"), welche von Privatpersonen gegründet werden können, die für sich selbst den Status eines sachkundigen Anlegers erklären und mindestens 125.000 EUR in den "Spezialfonds" einlegen.

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