Charakteristisch für offene Fonds ist, dass die Zahl der Anteile – und damit der Anteilseigner – von vornherein unbestimmt ist (sog. open-end-Prinzip). Die Fondsgesellschaft gibt je nach Bedarf neue Anteile aus und nimmt umgekehrt ausgegebene Anteile zurück. In der Regel sind die Anteile an der Börse handelbar. Ein Investmentfonds investiert das Kapital nach den Grundsätzen der Risikomischung. Das heißt, dass das Fondsvermögen nicht bloß in eine Aktie oder andere Vermögenswerte investiert, sondern aufgeteilt wird auf mehrere zumeist gleichartige Vermögenswerte.

1.1 Besteuerung von Investmentfonds bis zum 31.12.2017

Der Investmentfonds als solches gilt als Sondervermögen und war von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit.[1] Die Besteuerung richtete sich ertragsteuerlich nach dem sog. Transparenzprinzip, welches auch bei der Besteuerung von Personengesellschaften Anwendung findet. Es erfolgte daher eine Versteuerung der Erträge auf Ebene des Gesellschafters und nicht auf Ebene des Investmentfonds. Zu diesem Zweck hatte der Investmentfonds eine Feststellungserklärung abzugeben.[2] Anders als bei Personengesellschaften erfolgte hier keine einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anteilseigner.

1.2 Besteuerung von Investmentfonds ab dem 1.1.2018

Inländische und ausländische Fonds, die Dividenden ansparen oder ausschütten, werden nach dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Investmentsteuerreformgesetz nach derselben Systematik besteuert. Abgeltungsteuer fällt künftig jährlich auf eine Pauschale an. Die Steuer wird von der Depotbank direkt abgeführt. Die Pauschale orientiert sich am Wert des Fonds und einem Basiszins. Es bleibt jedoch auch künftig dabei, dass Sparer, deren Erträge unter dem Jahresfreibetrag von 801 EUR (1.602 EUR bei Verheirateten) bleiben, keine Steuern zahlen.[1]

 
Achtung

Bestandsschutz entfällt

Wer Fonds vor 2009 im Privatvermögen gekauft hat, muss Veräußerungsgewinne ab 2018 versteuern. Bei Verkauf gibt es einen sich verändernden Freibetrag von 100.000 EUR. Ein verbrauchter Freibetrag wird durch Verluste bei der Veräußerung entsprechend aufgestockt.[2]

[1] Zu weiteren Einzelheiten zur Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds vgl. "Einkünfte aus Kapitalvermögen"

1.3 Unterscheidung nach der Art der Investition

Bei Aktienfonds erfolgt die Investition hauptsächlich in Aktien, d. h. in Dividendentitel börsengehandelter Unternehmen.

Standard-Aktienfonds investieren in Aktien, die wegen ihrer allgemein anerkannten Qualität als Standardwerte gelten (sog. blue chips). Das Fondsvermögen ist typischerweise breit gestreut, es erfolgt keine Begrenzung auf bestimmte Branchen.

Spezielle Aktienfonds konzentrieren sich dagegen auf bestimmte, von vornherein festgelegte Ausschnitte des Aktienmarkts, z. B.

  • Branchenfonds: Aktien bestimmter Industriezweige oder Wirtschaftssektoren (z. B. Energie, Rohstoffe, Technologie);
  • Small-Cap-Fonds: Aktien kleinerer und mittlerer Unternehmen (sog. Nebenwerte);
  • Aktien-Index-Fonds: Nachbildung eines bestimmten Aktienindex, z. B. des Deutschen Aktienindex (DAX).

Bei Rentenfonds erfolgt die Investition hauptsächlich in Wertpapiere mit Zinszahlungen.

Standard-Rentenfonds investieren überwiegend in verzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlichen Zinssätzen und Laufzeiten, i. d. R. fast ausschließlich in solche mit guter bis sehr guter Emittentenbonität.

Spezielle Rentenfonds konzentrieren sich demgegenüber auf bestimmte Ausschnitte des Rentenmarkts, z. B.:

  • Low-Coupon-Rentenfonds: niedrig verzinsliche Anleihen;
  • Fonds mit variabel verzinslichen Anleihen;
  • High-Yield-Fonds: hoch verzinsliche Anleihen unterschiedlicher Bonität;
  • Junk-Bonds-Fonds: hoch verzinsliche Anleihen geringer Bonität;
  • High-Grade-Rentenfonds: Anleihen allerhöchster Bonität;
  • Geldmarktnahe Rentenfonds/Kurzläufer-Fonds: Wertpapiere mit kurzen Restlaufzeiten;
  • Renten-Indexfonds: Nachbildung eines bestimmten Rentenindex.

Bei Mischfonds/gemischten Fonds erfolgt die Investition in verschiedene Anlageklassen; es werden dementsprechend sowohl die Instrumente des Aktien- als auch diejenigen des Rentenmarkts genutzt, z. B.:

  • Standard-Mischfonds: Aktien und Renten;
  • Mischfonds mit Terminmarktelementen: Aktien und Renten, jedoch mit ausdrücklich vereinbarter Nutzung der an den Termin- und Optionsbörsen bestehenden Möglichkeiten;
  • Wandel- und Optionsanleihen-Fonds.

Der Target-Fonds ist eine besondere Form des Mischfonds. Er ist durch eine feste Laufzeit sowie durch risikoreiche Investitionen an ihrem Anfang und risikoarme Investitionen an ihrem Ende gekennzeichnet.

Spezialitätenfonds weisen häufig ein konzeptionell geringeres Maß an Risikostreuung auf. Vielmehr werden die Anlagen auf ganz bestimmte Märkte, Instrumente oder Kombinationen daraus konzentriert, z. B.:

  • Optionsschein-Fonds;
  • Genussschein-Fonds;
  • Protection-Fonds: kurzfristige Anleihen, Geldmarktanlagen und Verkaufsoptionen auf einen Aktienindex;
  • Forex-Fonds: Devisenengagements auf Termin;
  • Futures-Fonds: Kauf sowie Verkauf von Future-Kontrakten an Terminbörsen;
  • Hedge-Fonds (s. u...

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