vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH [XI R 12/19)]

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Sind Intensivpflegeleistungen steuerpflichtig?

 

Leitsatz (redaktionell)

Intensivpflegeleistungen, die die Klägerin durch ihren Geschäftsführer, einen examinierten Kranken- und Intensivpfleger, in Krankenhäusern auf Honorarbasis gegen Stundenlohn erbracht hat, sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 14

 

Streitjahr(e)

2012

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 21.04.2021; Aktenzeichen XI R 12/19)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob Intensivpflegeleistungen der Klägerin, die sie durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in Krankenhäusern erbracht hat, von der Umsatzsteuer befreit sind.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die mit notariellem Vertrag vom … . September 2012 gegründet wurde. Unternehmensgegenstand sind ausweislich des Gesellschaftsvertrages die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach Erlaubnis, Gesundheitsdienstleistungen, Personalvermittlung, Einzelhandel mit Waren, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.

Für das Streitjahr 2012 rechnete die Klägerin Dienstleistungen in Höhe von 15.179 € gegenüber der Klinik A GmbH ab. Diesen Leistungen lag ein ”Dienstleistungsvertrag“, den die Klägerin und die Klinik A GmbH am … . November 2012 geschlossen hatten, u. a. mit folgendem Inhalt (Bl 70 ff der Gerichtsakte – GA -) zugrunde:

Ӥ 1 Konditionen

Es gelten folgende Konditionen:

Honorar

pro Stunde:

€ 47,50

Zuschläge

je kumulierend:

Zuschlag für Samstag: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

20 %  

Zuschlag für Sonntag: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

30 %  

Zuschlag für Nachtarbeit: 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr

20 %  

Mindesteinsatzzeit: pro Tag in 7,5

Spesen: pro Einsatztag € 20,-

Sonstiges: Einsatz in der Intensivpflege

§ 2 Zeitpunkt der Dienstleistung

14.11.2012 bis 23.11.2012 Schichtdienst nach Absprache

26.11.2012 bis 30.11.2012 Schichtdienst nach Absprache

03.12.2012 bis 07.12.2012 Schichtdienst nach Absprache

10.12.2012 bis 14.12.2012 Schichtdienst nach Absprache

17.12.2012 bis 21.12.2012 Schichtdienst nach Absprache

27.12.2012 bis 30.12.2012 Schichtdienst nach Absprache

§ 2 Inhalt des Vertrages

Der Auftraggeber beauftragt den Arbeitnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen bestehen:

In der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von Krankenpflege und/oder Altenpflege in Kooperation mit den zu pflegenden Patienten/Heimbewohnern und den angestellten Pflegedienstmitarbeitern und Ärzten des Auftraggebers und niedergelassenen für die Patienten zuständigen Ärzten.

§ 3 Weisungsbefugnis des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer

Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer während der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Dienstzeiten nicht weisungsbefugt. Insbesondere hat der Auftraggeber keine Weisungsbefugnis im Hinblick auf die Gestaltung der Dienstzeiten. Die zwischen Auftragnehmer und Auftragnehmer vereinbarte Einsatzdauer und die vereinbarten Dienstzeiten werden im Dienstleistungsvertrag festgelegt.

Der Auftraggeber bzw. dessen Stellvertreter weist dem Auftragnehmer die zu pflegenden Patienten zu. Der Auftraggeber achtet hierbei darauf, die Anzahl der Patienten auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Der Auftraggeber orientiert sich hierbei an der Pflegebedürftigkeit der Patienten und an der Leistungsfähigkeit einer mindestens durchschnittlichen Pflegekraft.

§ 4 Hilfsmittel, Werkzeuge, Materialien

Die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Hilfsmittel Werkzeuge und Materialien hat grundsätzlich der Auftraggeber zu stellen.

§ 5 Dienstbekleidung

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer unentgeltlich spezielle Kleidung zur Verfügung stellen.

§ 6 Honorar

Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer ein Honorar. Die Höhe des Honorars wird im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld oder sonstige Vergütungen. Abgerechnet werden tatsächlich angefangene Einviertelstunden.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Körperschäden.

§ 8 Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer

Die besondere Fürsorgepflicht des Auftraggebers gegenüber seinen Angestellten findet auf diesen Vertrag keine Anwendung. Der Auftragnehmer kann – als Selbständiger – grundsätzlich auch mehr als zehn Stunden pro Tag eingesetzt werden.

§ 9 Rechnungsstellung

Der Auftragnehmer wird seine Rechnung über die von ihm erbrachte Dienstleistung wöchentlich, jeweils am Wochenanfang für die zurückliegende Woche rückwirkend, dem Auftraggeber vorlegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag des Auftragnehmers bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum (in der Regel binnen 14 Tage nach Rechnungsstellung) direkt auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Bei Nichteinhaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen mit 10 Prozentpunkten über dem ak...

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