LfSt Rheinland-Pfalz, 15.1.2016, S 2233 A - St 31 1/St 31 5

2 Anlagen

 

1 Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber gemischter Betriebe (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2014 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2014/2015 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 30.12.2013, S 2233 A – St 31 1, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2014/2015 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

 

2 Allgemeine Ertragslage

 

2.1 Obstbau

Die Ernte des Wj. 2014/2015 war insgesamt durchschnittlich. Der gute Preis glich die geringe Erntemenge aus. Die roten Früchte hatten regional unter neuen Schädlingen (Kirschessigfliege) stark zu leiden. Der Freilanderdbeeranbau wird nach und nach durch Anbau in Folienhäusern abgelöst – hier ist der zwei- bis dreifache Ertrag möglich.

 

2.2 Gemüsebau

Die geringe Erntemenge bei mäßigen Preisen in der ersten Hälfte des Wirtschaftsjahres konnte im zweiten Halbjahr trotz guten Ernten bei guten Preisen nicht ausgeglichen werden. Die Spargelernte war zwar etwas geringer als im Vorjahr, konnte aber durch bessere Preise kompensiert werden. Die Erntesaison wurde früher beendet.

 

3 Betriebseinnahmen

Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in den Anlagen 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem mittleren Richtwert liegende gemittelte Werte.

Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o.a. Rdvfg. vom 30.12.2013, Tz. 3.1 und 3.3.

 

4 Betriebsausgaben

Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden Prozentsätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:

  • Obstbau 20 %
  • Gemüsebau 42 %

Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 4.2 der o.a. Rdvfg. vom 30.12.2013.

 

5 Besonderer Anbau beim Gemüse- und Obstbau

Bei Gemüsebaubetrieben sind bei einem Vertragsanbau die Betriebseinnahmen – wie bisher – mit 25 bis 35 %; bei Folienhäusern (z.B. Erdbeeren) mit 200 % und bei einem Anbau unter Glas (siehe Spalte 6 der „Anlage Gemüsebau”) mit 400 bis 500 % des Durchschnittswerts zu schätzen.

 

6 Zur Anwendung der Richtwerte

Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die Prozentsätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 4.5 der o.a. Rdvfg. vom 30.12.2013).

 

7 Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Dauerkulturen

Die AfA für Wirtschaftsgüter (einschl. Dauerkulturen), die zum Betriebsvermögen des Obst- und Gemüsebaubetriebes gehören und die Aufwendungen nach § 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG sind nur noch gegen Nachweis (Anlagenverzeichnis) zu berücksichtigen. Hierzu sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der jeweiligen Dauerkultur grundsätzlich anhand der Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen.

 

Anlage 1

Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2014/2015

Obstart und Erziehungsform Erlöse je Baum oder Strauch
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
     
Apfel 9 12
Aprikose 33 40
Birne 10 14
Mirabelle 21 36
Nuss 34 50
Pfirsich 40 46
Quitte 8 14
Sauerkirsche 8 16
Süßkirsche 27 44
Zwetschge und Pflaume 21 30
Holunder 20 23
Johannisbeere 13 19
  Erlöse je Ar
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
Erdbeere 400 500
Himbeere 500 900
     

Anmerkung:

Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem mittleren Richtwert liegende gemittelte Werte.

 

Anlage 2

Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2014/2015

Gemüseart Erlöse je Ar
  Rahmensätze
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
     
Blattgemüse    
Endiviensalat 120 160
Feldsalat 100 160
Kopfsalat 120 140
Bunter Salat 160 200
Radicchio 230 300
Spinat 30 50
Rucola 120 180
Mangold 230 280
     
Fruchtgemüse    
Erbsen 50 80
Kürbis 140 220
Stangenbohnen 100 200
Tomaten 290 320
Zucchini 170 260
Gurken 80 120
Dicke Bohnen 150 200
     
Kohlgemüse    
Blumenkohl 100 140
Chinakohl 170 200
Kohlrabi 120 160
Rotkohl 150 180
Weißkohl 170 200
Wirsing 170 200
Grünkohl 100 140
     
Wurzelgemüse    
Karotten, Möhren 120 200
Radies 120 180
Rettich 130 150
Rote Rüben 40 80
Weiße Rüben 50 100
     
Würzgemüse    
Lauch 220 280
Sellerie 200 230
Bleichsellerie 120 150
Z...

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