LfSt Rheinland-Pfalz v. 16.1.2015, S 2233 A - St 31 1/St 31 5

2 Anlagen

 

1. Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2013 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2013/2014 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) OFD Koblenz vom 30.12.2013 S 2233 A – St 31 1, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2013/2014 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

 

2. Allgemeine Ertragslage

 

2.1. Obstbau

Die Ernte des Wj. 2013/2014 war von guter Qualität und großer Menge bei annehmbaren Preisen, besonders bei den Äpfeln. Da ist Kirschenernte 2014 früh begonnen hat, ist ein Teil der Erlöse bereits in 2013/2014 kassenwirksam. Sauerkirschen werden kaum noch und auch selten kostendeckend geerntet. Regionale Hagelereignisse mit anschließendem Starkregen verursachte besonders in den Erdbeerkulturen Schäden und Fäulnis.

 

2.2. Gemüsebau

Das 2. Halbjahr 2013 brachte zunächst eine Stabilisierung bei den Preisen und Erntemengen. Im Herbst ergaben sich dann bei den Hauptkulturen überdurchschnittliche Preise, die den Betrieben einen versöhnlichen Ausklang des Gemüsejahres brachten. Das Frühjahr begann bei den Kulturen witterungsbedingt sehr früh. Die Qualität war gut bei durchwachsenen Preisen. Beim Spargel ergab sich bei einer außergewöhnlich langen Saison eine mengenmäßig große Ernte mit gutem Preisniveau.

 

3. Betriebseinnahmen

Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in den Anlagen 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem mittleren Richtwert liegende gemittelte Werte.

Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o.a. Rdvfg. OFD Koblenz vom 30.12.2013, Tz. 3.1 und 3.3.

 

4. Betriebsausgaben

Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden Prozentsätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:

  - Obstbau 18 %
  - Gemüsebau 41 %

Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 4.2 der o.a. Rdvfg. OFD Koblenz vom 30.12.2013.

 

5. Besonderer Anbau beim Gemüsebau

Bei Gemüsebaubetrieben sind bei einem Vertragsanbau die Betriebseinnahmen – wie bisher – mit 25 bis 35 % und bei einem Anbau unter Glas (siehe Spalte 6 der „Anlage Gemüsebau”) mit 400 bis 500 % des Durchschnittswerts zu schätzen.

 

6. Zur Anwendung der Richtwerte

Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die Prozentsätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 4.5 der o.a. Rdvfg. OFD Koblenz vom 30.12.2013).

 

7. Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Dauerkulturen

Die AfA für Wirtschaftsgüter (einschl. Dauerkulturen), die zum Betriebsvermögen des Obst- und Gemüsebaubetriebes gehören und die Aufwendungen nach § 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG sind nur noch gegen Nachweis (Anlagenverzeichnis) zu berücksichtigen. Hierzu sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der jeweiligen Dauerkultur grundsätzlich anhand der Vorlage von entsprechenden Belegen nachzuweisen.

 

Anlage 1

Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2013/2014
Obstart und Erziehungsform Erlöse je Baum oder Strauch
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
Apfel 10 12
Aprikose 44 53
Birne 13 15
Mirabelle 39 56
Nuss 34 50
Pfirsich 36 40
Quitte 8 14
Sauerkirsche 13 23
Süßkirsche 36 49
Zwetschge und Pflaume 23 35
Holunder 29 31
Johannisbeere 9 10
  Erlöse je Ar
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
Erdbeere 375 450
Himbeere 500 900

Anmerkung:

Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem mittleren Richtwert liegende gemittelte Werte.

 

Anlage 2

Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2013/2014
Gemüseart Erlöse je Ar
  Rahmensätze
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
Blattgemüse    
Endiviensalat 120 160
Feldsalat 110 180
Kopfsalat 130 160
Bunter Salat 150 200
Radicchio 250 320
Spinat 30 50
Rucola 120 180
Mangold 240 280
     
Fruchtgemüse    
Erbsen 30 50
Kürbis 120 190
Stangenbohnen 100 200
Tomaten 250 320
Zucchini 170 260
     
Kohlgemüse    
Blumenkohl 110 130
Chinakohl 140 180
Kohlrabi 140 180
Rotkohl 60 100
Weißkohl 150 200
Wirsing 150 200
Grünkohl 5...

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