BMF, Schreiben v. 1.4.2009, IV B 9 - S 7492/07/10008

Bezug: BMF-Schreiben vom 25.2.2009, IV B 9 – S 7492/07/10008 (2009/0113907)

2 Anlagen

Die amerikanischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 2.500 Euro erleichtern soll (vgl. Tz. 64 und 65 des BMF-Schreibens vom 22.12.2004, IV A 6 – S 7492 – 13/04, BStBl 2004 I S. 1200). In diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer IMPAC-VISA-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Der Einsatz der IMPAC-VISA-Kreditkarte als Zahlungsmittel wird bei dienstlichen Beschaffungen bis zu einem Wert von 30.000 Euro hinsichtlich der Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk nicht beanstandet. Bei Leistungen mit einem Wert von mehr als 2.500 Euro ersetzt die IMPAC-VISA-Kreditkarte jedoch nicht den erforderlichen Beschaffungsauftrag.

In diesem vereinfachten Beschaffungsverfahren und bei sonstigen Beschaffungen von Lieferungen und sonstigen Leistungen für den dienstlichen Bedarf verwenden die amerikanischen Streitkräfte bestimmte Formulare als Beschaffungsaufträge. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o.a. BMF-Schreibens vom 22.12.2004 Folgendes:

(1) Von den aus Haushaltsmitteln finanzierten Beschaffungsstellen (Appropriated Fund Contracting Offices) wird bei Beschaffungen für den dienstlichen Bedarf im Wert von mehr als 2.500 Euro unter Einsatz der IMPAC-VISA-Kreditkarte der als Anlage 1 beigefügte Vertragsantrag (Beschaffungsauftrag) verwandt. Es wird hinsichtlich der Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk nicht beanstandet, wenn dieser Vertragsantrag in der Vergangenheit nur in englischer Sprache ausgestellt wurde.

(2) Für Beschaffungen von Lieferungen und sonstigen Leistungen im Wert von bis zu 2.500 Euro und mehr als 2.500 Euro für den dienstlichen Bedarf durch Beschaffungsstellen der haushaltsrechtlichen Sondervermögen (Nonappropriated Fund Contracting Offices) wird der als Anlage 2 beigefügte Vertragsantrag (Beschaffungsauftrag) eingeführt. Dieser Vertragsantrag wird sowohl in Verbindung mit als auch ohne Einsatz der IMPAC-VISA-Kreditkarte, z.B. bei Beschaffungen mit einem Wert über 30.000 Euro, verwandt.

(3) Im Übrigen wird das amerikanische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 2

 

Normenkette

NATO-ZAbk Art. 67 Abs. 3

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