4.1 Allgemeine Offenlegungsanforderungen nach ESRS 2

 

Rz. 15

Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der zuvor dargestellten Grundlagen die weiteren Querschnittsangaben. Diese sind ganz überwiegend stets wesentlich (ESRS 1.25 ff.). Auch in den Themenstandards verbundene Offenlegungspflichten des ESRS 2 sind stets wesentlich. Damit sind fast alle Pflichtangaben (P) (also Ausnahme vom Wesentlichkeitsansatz). Als Übergangserleichterung gibt es Ausnahmen in einigen Standards im 1. Jahr für alle Unternehmen (ÜA), für Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten im 1. Jahr (ÜM) und bis zum 2. Jahr (ÜM-2).

  • Grundlage für die Erstellung

    • BP-1: Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung (P)
    • BP-2: Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umstände (P)
  • Governance

    • GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (P)
    • GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen (P)
    • GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme (P)
    • GOV-4: Erklärung zur Sorgfaltspflicht (P)
    • GOV-5: Risikomanagement und Interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (P)
  • Strategie

    • SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette (ÜA)
    • SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger (P)
    • SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (P)
  • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

    • IRO-1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (P)
    • IRO-2: In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Nachhaltigkeitsaspekte (P)
  • Mindestangabepflicht zu Strategien und Maßnahmen

    • MDR-P: Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten (P)
    • MDR-A: Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte (P)
  • Mindestangabepflicht zu Parameter und Ziele

    • MDR-M: Parameter in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte
    • MDR-T: Nachverfolgen der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben (P)

Unter den jeweiligen Offenlegungspflichten finden sich dann jeweils weitere detailliertere Angabeforderungen, so dass alleine nach diesem Standard, dem noch 10 themenspezifische sowie bereits angekündigte branchenbezogene Standards folgen, sehr umfangreiche Informationen anzugeben sind. Diese müssen die Unternehmen auch zunächst einmal im Unternehmen generieren.[1]

4.2 Umweltbezogene Offenlegungsanforderungen

4.2.1 Offenlegungsanforderungen für Klimawandel nach ESRS E1

 

Rz. 16

Da die Bekämpfung des Klimawandels zurzeit das zentrale Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -debatte darstellt,[1] ist der Umfang und die Positionierung von ESRS E1 nicht verwunderlich.[2] Die Spannbreite der erforderlichen Berichterstattung wird bereits aus der Zielsetzung in ESRS E1.1 deutlich: Die Adressaten der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen verstehen,

  1. wie sich das Unternehmen in Bezug auf wesentliche positive und negative, tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf den Klimawandel auswirkt,
  2. die bisherigen, derzeitigen und künftigen Klimaschutzbemühungen des Unternehmens im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris (oder einem aktualisierten internationalen Klimaschutzübereinkommen), die mit dem Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C übereinstimmen,
  3. die Pläne und die Fähigkeiten des Unternehmens, seine Strategie und sein Geschäftsmodell im Einklang mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft anzupassen und zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C beizutragen,
  4. alle weiteren Maßnahmen des Unternehmens zur Verhinderung, Minderung oder Behebung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen und zum Umgang mit Risiken und Chancen, und die Ergebnisse dieser Maßnahmen,
  5. die Eigenschaften, die Art und den Umfang der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens, die sich aus seinen Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf den Klimawandel ergeben, sowie die Art und Weise, wie das Unternehmen mit diesen Risiken und Chancen umgeht, und
  6. die finanziellen Auswirkungen der Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittel- und langfristig aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens in Bezug auf den Klimawandel ergeben.[3]

Die 9 OP teilen sich wie folgt auf:[4]

  • Allgemeines, Strategie, Governance und Wesentlichkeitsbewertung

    • GOV-3-E1: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
    • E1-1: Übergangsplan für den Klimaschutz
    • SBM-3-E1: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
    • IRO-1-E1: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (P)
  • Umsetzungsmanagement

    • E1-2: Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
    • E1-3: Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien
  • Parameter und Ziele

    • E1-4: Ziele im Zusammenhang mit dem Kl...

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