Haben Sie einen Kapitalgeber gefunden, müssen Sie darauf achten, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Ausschüttungen auf das Genusskapital/stille Kapital müssen erfolgsabhängig ausgestaltet sein.
- Die Teilnahme am Verlust muss auf die Höhe der Einlage begrenzt sein.
- Einhaltung des Grundsatzes der vollen Verlustteilnahme (bzw. Teilhabe am Gewinn und Verlust der Unternehmung).
- Es muss ein Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger vereinbart sein (Grundsatz der Nachrangigkeit der Kapitalüberlassung im Insolvenzfall).
- Die Kapitalüberlassung muss längerfristig ausgestaltet sein, mindestens 5 Jahre.
- Die Kündigungsfrist muss mindestens 2 Jahre betragen.
- Der Kapitalgeber ist zur Unternehmensleitung und/oder Mitsprache berechtigt.
- Das Kapital ist frei von Rechten Dritter.
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