Haben Sie einen Kapitalgeber gefunden, müssen Sie darauf achten, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Ausschüttungen auf das Genusskapital/stille Kapital müssen erfolgsabhängig ausgestaltet sein.
  • Die Teilnahme am Verlust muss auf die Höhe der Einlage begrenzt sein.
  • Einhaltung des Grundsatzes der vollen Verlustteilnahme (bzw. Teilhabe am Gewinn und Verlust der Unternehmung).
  • Es muss ein Rangrücktritt hinter die Forderungen der anderen Gläubiger vereinbart sein (Grundsatz der Nachrangigkeit der Kapitalüberlassung im Insolvenzfall).
  • Die Kapitalüberlassung muss längerfristig ausgestaltet sein, mindestens 5 Jahre.
  • Die Kündigungsfrist muss mindestens 2 Jahre betragen.
  • Der Kapitalgeber ist zur Unternehmensleitung und/oder Mitsprache berechtigt.
  • Das Kapital ist frei von Rechten Dritter.

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