1. |
Telekommunikationswesen; |
2. |
Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität und thermischer Energie; |
3. |
Güterbeförderung; |
4. |
Hafen- und Flughafendienstleistungen; |
5. |
Personenbeförderung; |
6. |
Lieferung von neuen Gegenständen zum Zwecke ihres Verkaufs; |
8. |
Veranstaltung von Messen und Ausstellungen mit gewerblichem Charakter; |
9. |
Lagerhaltung; |
10. |
Tätigkeiten gewerblicher Werbebüros; |
11. |
Tätigkeiten der Reisebüros; |
12. |
Umsätze von betriebseigenen Kantinen, Verkaufsstellen und Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen; |
13. |
Tätigkeiten der Rundfunk- und Fernsehanstalten sofern sie nicht nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe q steuerbefreit sind. |
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