1.

Telekommunikationswesen;

 

2.

Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität und thermischer Energie;

 

3.

Güterbeförderung;

 

4.

Hafen- und Flughafendienstleistungen;

 

5.

Personenbeförderung;

 

6.

Lieferung von neuen Gegenständen zum Zwecke ihres Verkaufs;

 

7.

Umsätze der landwirtschaftlichen Interventionsstellen aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Anwendung der Verordnungen über eine gemeinsame Marktorganisation für diese Erzeugnisse bewirkt werden;

 

8.

Veranstaltung von Messen und Ausstellungen mit gewerblichem Charakter;

 

9.

Lagerhaltung;

 

10.

Tätigkeiten gewerblicher Werbebüros;

 

11.

Tätigkeiten der Reisebüros;

 

12.

Umsätze von betriebseigenen Kantinen, Verkaufsstellen und Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen;

 

13.

Tätigkeiten der Rundfunk- und Fernsehanstalten sofern sie nicht nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe q steuerbefreit sind.

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