Praktische Voraussetzungen für die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids[1] sind, dass

  • es sich um eine Geldforderung handelt,
  • der Schuldner die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht anzweifeln kann und
  • vom Schuldner keine Einwendungen zu erwarten sind.
 
Praxis-Tipp

Schnelle Klage bei zahlungsunwilligem Schuldner

Rechnet man mit einem Widerspruch des Schuldners[2], ist das sofortige Einreichen einer Klage empfehlenswert, um Zeitverzögerungen bei der Durchsetzung der Ansprüche zu vermeiden.

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