Die Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gründet in der Formulierung von Unternehmensgrundsätzen, die intern als auch in der Außenkommunikation mittels einer Grundsatzerklärung verankert werden sollten. Die Grundsatzerklärung stellt nicht nur ein wichtiges Instrument zur Integration der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen dar, sondern fungiert auch als öffentliches Bekenntnis und Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette.

 
Praxis-Tipp

Standards bieten Vorgaben für die Formulierung der Grundsatzerklärung

Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, hat die Adolf Würth GmbH & Co. KG die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Nationale Aktionsplan (NAP) als Leitfaden genutzt. Diese Standards bieten konkrete Vorgaben für die Formulierung einer Grundsatzerklärung.

Die Adolf Würth GmbH und Co. KG hat sich entschieden, ein eigenständiges Dokument für die Grundsatzerklärung zu erstellen, um die Bedeutung des Themas deutlich hervorzuheben und ein klares Signal – sowohl intern als auch extern – für das Engagement der Geschäftsführung für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards zu setzen, aber auch um die strategische Ausrichtung des Unternehmens auf eine verantwortungsbewusste Geschäftspraxis zu verdeutlichen.

Zur Gewährleistung sozialer Standards bei den unmittelbaren Lieferanten und Dienstleistern sowie entlang der Lieferketten hat die Adolf Würth GmbH & Co. KG ein robustes Regelwerk etabliert, den sogenannten Supplier Code of Conduct. Dieses Dokument dient als verbindliche Grundlage und verpflichtet alle Beteiligten, einschließlich potenzieller Geschäftspartner, zur strikten Einhaltung festgelegter Richtlinien und Standards im Bereich der Nachhaltigkeit und der Menschenrechte. Die Integration nachhaltiger und menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette ist ein langjähriges Anliegen der Adolf Würth GmbH & Co. KG und wird im Supplier Code of Conduct umfassend verankert.

Dieses Regelwerk umfasst bereits seit Jahren klar definierte Vorschriften und Prinzipien, die von allen Lieferanten und Dienstleistern zu respektieren und umzusetzen sind. Im Rahmen der Lieferantenvereinbarungen werden sowohl bestehende als auch potenzielle Lieferanten explizit dazu verpflichtet, den Code of Compliance und den Supplier Code of Conduct einzuhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Lieferanten nicht nur ethisch einwandfreie Geschäftspraktiken, sondern auch hohe Standards im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes einhalten müssen.

Diese Verpflichtung erstreckt sich über sämtliche Phasen der Lieferkette und bildet somit eine solide Grundlage für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Beschaffungspolitik der Adolf Würth GmbH & Co. KG. Das Unternehmen hat bei der Entwicklung oder Anpassung ihres Verhaltenskodex ein breites Spektrum relevanter Abteilungen sowie die Geschäftsführung aktiv eingebunden. Diese Einbindung ermöglichte eine ganzheitliche Betrachtung und Berücksichtigung verschiedener Perspektiven und Expertisen. Darüber hinaus wurden auch Branchen- und Industrie-Verhaltenskodizes sorgfältig analysiert und in den Entwicklungsprozess miteinbezogen.

Für eine erfolgreiche Implementierung des Supplier Code of Conduct setze die Adolf Würth GmbH & Co. KG auf eine differenzierte und zielgerichtete Kommunikationsstrategie. Insbesondere bei der Vorgehensweise sowie der Formulierung von Erwartungen an die Lieferanten seitens des Unternehmens war es entscheidend, von Anfang an transparent zu sein. Die Kommunikation der Vorgehensweise bei dem Supplier Code of Conduct-Rollout sowie der darin enthaltenen Erwartungen an die Lieferanten sollten konkret und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Darüber hinaus muss auch eine umfassende Aufklärung über die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex seitens des Unternehmens stattfinden. Es ist ebenso wichtig, einen klaren Fahrplan für den Umgang mit Verstößen gegen den Supplier Code of Conduct aufzuzeigen. Dieser sollte sowohl die Benennung der Sanktionen im Falle einer Nichteinhaltung umfassen als auch die Möglichkeiten zur Wiedergutmachung und zur Unterstützung bei der Implementierung der geforderten Maßnahmen. Durch eine solche transparente Vorgehensweise wird nicht nur das Bewusstsein für die Relevanz und Verbindlichkeit des Supplier Code of Conduct gestärkt, sondern auch das Vertrauen zwischen dem Unternehmen und dessen Geschäftspartnern gefestigt. Es ist darüber hinaus ebenso wichtig zu beachten, dass der Anwendungsbereich des Supplier Code of Conducts nicht allein auf die Direktlieferanten beschränkt werden muss, sondern ggf. auch auf mittelbare Zulieferer ausgeweitet werden kann. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn diese Zulieferer eine wesentliche Rolle für die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen entlang der Lieferkette spielen.

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