Zusammenfassung

 
Überblick

Um der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten auf globaler Ebene seitens der Adolf Würth GmbH & Co. KG gerecht zu werden, hat das Unternehmen interdisziplinär und gemeinschaftlich ein unternehmensweites Nachhaltiges Lieferkettenmanagementsystem etabliert, welches dem Unternehmen ermöglicht, den Status und die Prozesse in dem Lieferantennetzwerk zu definieren, zu steuern und transparent zu machen. Dabei soll der Fokus nicht nur auf der Effizienz und Qualität der Lieferkette liegen, sondern auch darauf, die Lebenswelt der Menschen, insbesondere in Regionen mit hohen sozialen Risiken, partizipativer, gerechter und sicherer zu gestalten. Das Konzept des Nachhaltigen Lieferkettenmanagements bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG verfolgt nicht nur das Ziel, das Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des LkSG zu unterstützen, sondern strebt ebenso danach, eine grundlegende Neuausrichtung zu ermöglichen, die über die bloße Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen hinausgeht.

1 Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in der Praxis

Im folgenden Abschnitt werden die 4 Schritte zur Umsetzung der "Sozialen Standards"[1] am Beispiel der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG, einer Konzerngesellschaft der Würth-Gruppe, detailliert erläutert. Diese Schritte sind:

  1. Organisieren
  2. Kommunizieren
  3. Analysieren und
  4. Initiieren (oder Organisation, Verpflichtung, Bewertung und Entwicklung).

In diesem Beitrag wird der Schwerpunkt bewusst auf das Risikomanagement und die präventiven Maßnahmen in Bezug auf die Direktlieferanten gelegt. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten dieses Beitrages wird nicht ausführlich darauf eingegangen, wie die anderen Anforderungen des LkSG, wie bspw. die Formulierung einer Grundsatzerklärung, Einrichtung eines Beschwerdemechanismus und die Berichterstattung bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG umgesetzt wurden. Trotz der Komplexität des Themas soll im Folgenden eine grobe Skizzierung des Prozesses zur Erfüllung der Anforderungen des LkSG vorgestellt werden, um den Lesern eine Vorstellung zu vermitteln, wie die Gesetzesanforderungen durch die Adolf Würth GmbH & Co. KG umgesetzt wurden.

Abb. 1: Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bei der Adolf Würth GmbH & Co. KG[2]

[1] Ein Teil des Circular Economy Kompasses der Adolf Würth GmbH & Co KG (neben "Stoffkreisläufe" und "Klima"), s. Abschn. 2.
[2] interne Unterlagen.

1.1 Organisatorische Aufstellung für die Umsetzung des LkSG

1.1.1 Nachhaltiges Lieferkettenmanagement und Benennung einer Menschenrechtsbeauftragten

Die Umsetzung der "Sozialen Standards"[1] erfordert in erster Linie eine Entwicklung des Bewusstseins für Nachhaltigkeitsthemen innerhalb des Unternehmens sowie in jedem seiner Kernbereiche. Ein ganzheitliches Denken und Handeln in lokalen und globalen Kontexten sowie in ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen ist unerlässlich. Um die "Sozialen Standards" effektiv in der Lieferkette umzusetzen, sind sowohl neue Managementprinzipien als auch deren Integration in der Unternehmenskultur erforderlich. Insbesondere sollte die Managementkultur im Unternehmen dem Prinzip der "Wertschöpfung durch Wertschätzung" folgen.

So war es auch für die Adolf Würth GmbH & Co. KG wichtig, auf der einen Seite ein gemeinsames und einheitliches Verständnis für dieses Thema innerhalb der Belegschaft zu schaffen und auf der anderen Seite ein übergeordnetes Nachhaltiges Lieferkettenmanagement zu etablieren. Auf diese Weise kann das Unternehmen die nachhaltige Transformation im gesamten Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Einkauf, Produktmanagement, Qualitätssicherung und Auditmanagement, qualitativ entwickeln, zielgerichtet steuern und fundiert vorantreiben. Darüber hinaus fördert es Synergien und den Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Abteilungen. Es schafft ein gemeinsames Verständnis der Anforderungen und Ziele und motiviert dazu, Nachhaltigkeit interdisziplinär anzugehen sowie das Unternehmen gemeinsam zu transformieren.

Zusätzlich zur Einführung eines zentralen Nachhaltigkeitsmanagements für die Lieferkette wurde eine offiziell ernannte Menschenrechtsbeauftragte als Kontroll- und Lenkungsinstanz etabliert, um die Einhaltung der Anforderungen des LkSG zu überwachen und zu steuern. Gemäß § 4 Abs. 3 LkSG wurde die Menschenrechtsbeauftragte damit betraut, am Unternehmensstandort in allen maßgeblichen unternehmensinternen Geschäftsabläufen die Risikovermeidung und -minimierung zu beeinflussen, Zuständigkeiten zu verankern und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu überwachen. Die Menschenrechtsbeauftragte ist disziplinarisch der Geschäftsführung der Adolf Würth GmbH & Co. KG unterstellt. Die Informationsübermittlung an die Geschäftsführung erfolgt im Rahmen regelmäßiger Treffen.

Neben der Bestellung der Menschenrechtsbeauftragten besteht ein weiteres Gremium in Form eines projektbasierten Teams. Durch eine fachbereichsübergreifende Projektstruktur wird sichergestellt, dass in relevanten Unternehmensbereichen Maßnahmen unternommen werden, um in erster Linie die Anforderungen des LkSG umzusetzen. Deswegen kann das Projektteam bspw. spezifische Initiati...

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