Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission. Das europäische Lieferkettengesetz kann somit in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament und der Ministerrat eine gemeinsame Position gefunden haben. Das europäische Lieferkettengesetz geht hierbei in vielen Positionen über das deutsche LkSG hinaus, sodass Deutschland sein Gesetz höchstwahrscheinlich nachschärfen muss.

Beim Vergleich des europäischen Entwurfs mit dem deutschen LkSG zeigen sich einige Unterschiede, die explizit den Geltungsbereich des Gesetzes und die Eindringungstiefe in die Lieferkette betreffen und somit für das Thema dieses Beitrags relevant sind:

  • Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf europäische Unternehmen sowie in der EU tätige Firmen aus Drittstaaten ab 250 Arbeitnehmern und mehr als 40 Mio. EUR Umsatz weltweit. Der geplante Gesetzentwurf betrifft somit deutlich mehr Unternehmen als das bisherige deutsche LkSG.
  • Ausdehnung der Reichweite der Sorgfaltspflichten vollumfänglich auf mittelbare Geschäftspartner. Die EU-Richtlinie verlangt somit von betroffenen Unternehmen, die gesamte Lieferkette in Betracht zu ziehen, wodurch eine primäre Beschränkung auf unmittelbare Zulieferer nicht weiter ausreichend ist.
  • Die neue EU-Regelung wird womöglich eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen enthalten. Betroffene können somit Schadensersatz vor europäischen Gerichten einklagen.

Anhand dieser Punkte wird bereits deutlich, dass die Regeln des europäischen Gesetzentwurfes deutlich über das deutsche LkSG hinausgehen. Für eine größere Anzahl an Unternehmen wird das Gesetz verpflichtend gelten und die Zusammenarbeit in der Lieferkette über den unmittelbaren Zulieferer hinaus wird ebenfalls deutlich an Relevanz gewinnen. Hierauf sollten sich die Unternehmen bereits heute einstellen, wenn sie die Vorgaben des deutschen Gesetzes in die eigenen Prozessabläufe integrieren.

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