Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, insb. KMU, die weniger als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeiter haben, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen. Nun zeigt sich, dass verpflichtete Unternehmen teilweise (zu) weitreichende Forderungen gegenüber ihren Zulieferern stellen.

Die Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern zeigt auf, wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auffordern können – und wozu nicht. Weiterhin sind Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit enthalten.

Die Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern (Stand August 2023) kann auf der Homepage des BAFA[1] aufgerufen werden.

 
Praxis-Tipp

Wichtigste Fragen und Antworten für KMU im Zusammenhang mit dem LkSG

Das BAFA hat außerdem ergänzend zu dieser Handreichung einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für KMU veröffentlicht.[2]

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