Ja, der Begriff "Lieferkette" ist weit definiert. Risiken bei den für Hilfsschritte (z. B. Gebäudereinigung oder Kantinenbetrieb) zuständigen Zulieferern können aber häufig ganz vernachlässigt oder mit geringen Bemühungen bearbeitet werden, entweder weil ein Verursachungsbeitrag (vgl. § 4 Abs. 2 LkSG) fehlt, oder weil der Verursachungsbeitrag gering ist (vgl. § 5 Abs. 2 LkSG).

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