Schließlich ist eine Gesamtschau vorzunehmen, die die Kriterien Schwere und Ausmaß ins Verhältnis zueinander setzt. Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit ergeben dann in der Gesamtschau die Risikobewertung.
Abb. 1: Beispielhafte Methodik für die Gesamtbewertung eines Risikos
Identifizierte Risiken priorisieren
In der Praxis zeigt sich, dass die identifizierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken unterschiedlich stark priorisiert werden. Mögliche Überlegungen, die zur Priorisierung herangezogen werden, sind:
- Schwere der potenziellen Auswirkungen
- Mögliche rechtliche Auswirkungen für das Unternehmen
- Mögliche Auswirkungen auf die Reputation des Unternehmens
- Einflussvermögen auf den unmittelbaren Verursacher
- Art des Verursachungsbeitrags des eigenen Unternehmens
- Unumkehrbarkeit der potenziellen Auswirkungen
- Anzahl der potenziell betroffenen Menschen
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