Schließlich ist eine Gesamtschau vorzunehmen, die die Kriterien Schwere und Ausmaß ins Verhältnis zueinander setzt. Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit ergeben dann in der Gesamtschau die Risikobewertung.

Abb. 1: Beispielhafte Methodik für die Gesamtbewertung eines Risikos

 
Praxis-Beispiel

Identifizierte Risiken priorisieren

In der Praxis zeigt sich, dass die identifizierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken unterschiedlich stark priorisiert werden. Mögliche Überlegungen, die zur Priorisierung herangezogen werden, sind:

  • Schwere der potenziellen Auswirkungen
  • Mögliche rechtliche Auswirkungen für das Unternehmen
  • Mögliche Auswirkungen auf die Reputation des Unternehmens
  • Einflussvermögen auf den unmittelbaren Verursacher
  • Art des Verursachungsbeitrags des eigenen Unternehmens
  • Unumkehrbarkeit der potenziellen Auswirkungen
  • Anzahl der potenziell betroffenen Menschen

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