Eine Lieferung kann dadurch vorgenommen werden, dass "der Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten" befähigt, über den Gegenstand zu verfügen. Die Möglichkeiten, eine Lieferung auszuführen, stellen sich wie folgt dar:

  • Der Unternehmer verschafft dem Abnehmer unmittelbar die Verfügungsmacht, z. B. der Einzelhändler liefert dem Kunden selbst die Waren.
  • Der Unternehmer verschafft einem Dritten im Auftrag des Abnehmers die Verfügungsmacht, z. B. der Kunde lässt einen Geschenkkorb vom Einzelhändler direkt an ein befreundetes Hochzeitspaar schicken.
  • Ein Dritter verschafft im Auftrag des Unternehmers dem Abnehmer die Verfügungsmacht, z. B. der Einzelhändler lässt seinem Kunden die Waren direkt durch seinen Lieferanten aushändigen.
  • Ein Dritter verschafft im Auftrag des Unternehmers dem vom Abnehmer benannten Dritten die Verfügungsmacht, z. B. der Einzelhändler lässt einem vom Kunden benannten befreundeten Hochzeitspaar den Geschenkkorb direkt durch seinen Lieferanten aushändigen.

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