Zeilen 10–11

In diesen Zeilen ist die Rechtsform des Unternehmens anzugeben. In Zeile 10 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt. In Zeile 11 ist die Rechtsform einzutragen, wenn es sich nicht um ein Einzelunternehmen handelt. Unter Ziff. 11 der Anleitung für die Zerlegung sind die möglichen Rechtsformen aufgeführt.

Zeile 12

In dieser Zeile ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Stpfl. um eine Personengesellschaft handelt, die nach § 1a KStG zur Körperschaftsteuer optiert hat. In diesem Fall wird die Personengesellschaft auch gewerbesteuerlich und für die Zerlegung als Kapitalgesellschaft behandelt.

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