Zeile 1

In Zeile 1 ist die laufende Nummer der jeweiligen Anlage AESt einzutragen.

Zeile 2

In Zeile 2 ist der Staat einzugeben, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen. Für jedes Land ist eine gesonderte Anlage AESt auszufüllen. Da die anrechenbaren ausländischen Steuern für jeden ausländischen Staat gesondert zu ermitteln sind (per country limitation) bzw. der Antrag auf Abzug von der Bemessungsgrundlage für jeden ausländischen Staat einheitlich zu stellen ist, sind die ausländischen Einkünfte gesondert für jeden Staat anzugeben.

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