Zeile 68
Vgl. die Ausführungen zu Zeile 60.
Zeile 69
Vgl. die Ausführungen zu Zeilen 50 und 61.
Zeile 70
Vgl. die Ausführungen zu Zeile 51.
Zeile 71
Vgl. die Ausführungen zu Zeile 52.
Zeile 72
In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56 abzüglich des Verbrauchs, der dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr zuzuordnen ist (Zeile 64). Damit wird sichergestellt, dass zunächst der EBITDA-Vortrag des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs genutzt wird. Der Betrag darf aber den Betrag des EBITDA-Vortrags zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (Zeile 69) abzüglich des untergegangenen EBITDA-Vortrags (Zeilen 70 und 71) nicht übersteigen.
Zeile 73
In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden.
Zeile 74
In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird.
Dieser Betrag ergibt sich, ggf. als anteiliger Betrag aus Zeile 40 der Anlage SAN abzüglich der Minderung, die auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr (Zeile 66) entfällt. Durch diese Regelung wird die Verwendungsreihenfolge nach den Wirtschaftsjahren sichergestellt. Er kann den Betrag lt. Zeile 73 nicht übersteigen, da nur maximal der in dem Wirtschaftsjahr vorhandene EBITDA-Vortrag wegfallen kann.
Zeile 75
In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des vierten vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im Vz 2023 in Zeile 69 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.
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