Rz. 17

Rechtsformbedingte Ursachen von Differenzen kommen hauptsächlich in Konzernen vor. Auslöser von diesen Differenzen sind oftmals Konzernumstrukturierungen. Hierzu gehören u. a.:

  • Rechtsformwechsel,
  • Umhängen von Beteiligungen,
  • Auf- und Abspaltungen,
  • Verschmelzungen.
 

Rz. 18

Einhergehend mit Konzernumstrukturierungen werden oftmals stille Reserven gehoben, entweder um die Eigenkapitalposition zu stärken oder um Ausschüttungspotentiale zu schaffen.

 

Rz. 19

Rechtsformbedingte Differenzen entstehen immer auf 2 Ebenen, auf Ebene der Einzelabschlüsse und auf Ebene der Konzernabschlüsse.

 

Rz. 20

Aus Sicht der betroffenen (Tochter-)Unternehmen haben Konzernumstrukturierungen eine direkte Auswirkung auf deren Einzelabschlüsse. So können sie Differenzen bei allen Beteiligten auslösen, die entsprechend zu bewerten und zu bilanzieren sind, sofern steuerrechtlich abweichende Wertmaßstäbe dies vorschreiben. Hier ergeben sich aus der Anwendung vom Umwandlungsgesetz und vom Umwandlungssteuergesetz weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten, die von Buchwerten über Teilwerten zu Marktwerten reichen können; eine gleichartige Behandlung nach beiden Gesetzen muss dabei nicht zwangsläufig erfolgen. Aus der Auslegung und Anwendung sich einstellende Differenzen folgen der Logik von gewöhnlichen Differenzen wie für jeden anderen Bilanzposten.

 

Rz. 21

Aus Konzernsicht sind Umstrukturierungen dagegen neutrale Vorgänge, denn sie entfalten keine Außenwirkung. Im Rahmen des Konzernabschlusses sind die Vorgänge "zurückzudrehen". Da dies aber ausschließlich handelsrechtliche Korrekturen sind, bleiben steuerliche Wertansätze unangetastet, wodurch weitere Differenzen entstehen, die im Konzernabschluss abzubilden sind.

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