Latente Steuern sind gem. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht abzuzinsen. Aktive latente Steuern sind unter Punkt "D. Aktive latente Steuern" unter "C. Rechnungsabgrenzungsposten" in der Bilanz gem. § 266 Abs. 2 HGB auszuweisen.
Passive latente Steuern werden unter Punkt "E. Passive latente Steuern" auf der Passivseite der Bilanz unter Punkt "D. Rechnungsabgrenzungsposten" aufgeführt.[1] Der Aufwand oder Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern ist in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" auszuweisen. Der Ausweis unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" ist auch dann vorzunehmen, wenn aufgrund Saldierung von Aufwand und Ertrag aus der Bildung und Auflösung von latenten Steuern ein Habensaldo resultiert.[2]
Bei Veränderung der aktiven bzw. passiven latenten Steuern erfolgt die Gegenbuchung jeweils auf den Erfolgskonten für Erträge und Aufwendung aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern.
Folgende Buchungssätze sind grundsätzlich relevant:
Bildung Aktiver latenter Steuern
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung |
---|---|---|---|
0983/1950 | Aktive latente Steuern | 2255/7649 | Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern |
Auflösung Aktiver latenter Steuern
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung |
---|---|---|---|
2250/7645 | Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern | 0983/1950 | Aktive latente Steuern |
Bildung Passiver latenter Steuern
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung |
---|---|---|---|
2250/7645 | Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern | 0968/3065 | Passive latente Steuern |
Auflösung Passiver latenter Steuern
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung |
---|---|---|---|
0968/3065 | Passive latente Steuern | 2255/7649 | Erträge aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern |
Ändert sich der Buchwert latenter Steuern aufgrund von Gesetzesänderungen, so sind auch diese Anpassungen ergebniswirksam zu erfassen.
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