Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
Diverse §§ vor allem in der AO, im EStG, KStG, ErbStG und GrEStG. | Im Rahmen dieses Gesetzes waren zunächst nur Regelungen zum sog. Kreditzweitmarkt enthalten. Da aber das Wachstumschancengesetz (s.o.) in 2023 nicht mehr verabschiedet werden konnte, wurden folgende wichtige bzw. zeitkritische Teile davon in dieses Gesetz übernommen:
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Tag nach Verkündigung des Gesetzes teilweise am 21.12.2022, 1.1.2024, 1.1.2025 bzw. 1.1.2027. | Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023 | Beschluss im Bundestag am 14.12.2023. Zustimmung im Bundesrat am 15.12.2023 Verkündet am 29.12.2023 im Bundesgesetzblatt I Nr. 411. |
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