Unter Ziffer 7 die Anzahl der vorhandenen Garagenstellplätze anzugeben. Als Garagenstellplätze gelten nur allseitig umschlossene Stellplätze für Personenkraftwagen. Carports gehören somit nicht zu Garagenstellplätzen. Die Werteinflüsse von Stellplätzen im Freien und in Carports werden gleichwohl in den Verfahren berücksichtigt, beispielsweise im Ertragswertverfahren über den Rohertrag und im Sachwertverfahren über die Außenanlagen (pauschaler Zuschlag zu den typisierten Herstellungskosten/THK).

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