Unter Ziffer 2 ist die zutreffende Grundstücksart über eine Auswahl im "Pull-Down-Menü" anzugeben. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern (EFH/ZFH) besteht die Option, verschiedene Gebäudearten zu differenzieren.
Die Grundstücks- bzw. Gebäudearten beziehen sich – begrifflich – auf die Anlage 4 der ImmoWertV.
Auf andere Grundstücks- bzw. Gebäudearten, beispielsweise hallenartige Gebäude, ist diese Arbeitshilfe nicht anzuwenden.
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