Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Kasse |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
1000 | |
IKR | SKR 04 |
2880 | 1600 |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
1401 | |
IKR | SKR 04 |
2400 | 1201 |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Das Kassenbuch ist dazu bestimmt, alle Bareinnahmen zu erfassen. Obwohl das Kassenbuch nur für Bareinnahmen vorgesehen ist, werden häufig auch die Zahlungen des Kunden mit der Giro-/Debit- und/oder Kreditkarte ins Kassenbuch eingetragen. Das führt nach Auffassung der Finanzverwaltung dazu, dass die Kassenführung nicht mehr ordnungsgemäß ist. Unbare Einnahmen, wie z. B. Zahlungen mit Giro-/Debit- oder Kreditkarte, müssen daher, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung zu gewährleisten, getrennt erfasst und gebucht werden. Zahlungen der Kunden mit der Giro-/Debit- oder Kreditkarte bucht der Unternehmer z. B. auf das Konto "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" 1401 (SKR 03) bzw. 1201 (SKR 04).
Buchungssatz:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
an Erlöse |
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