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Kassenführung, die richtige Erfassung von Einnahmen

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Bareinnahmen
  • Giro-/Kreditkartenzahlung
  • Ausweis im Kassenbuch
  • Ordnungsmäßigkeit

1 So kontieren Sie richtig!

 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Kasse
Eigener Kontenplan SKR 03
  1000
IKR SKR 04
2880 1600
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Eigener Kontenplan SKR 03
  1401
IKR SKR 04
2400 1201
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Das Kassenbuch ist dazu bestimmt, alle Bareinnahmen zu erfassen. Obwohl das Kassenbuch nur für Bareinnahmen vorgesehen ist, werden häufig auch die Zahlungen des Kunden mit der Giro-/Debit- und/oder Kreditkarte ins Kassenbuch eingetragen. Das führt nach Auffassung der Finanzverwaltung dazu, dass die Kassenführung nicht mehr ordnungsgemäß ist. Unbare Einnahmen, wie z. B. Zahlungen mit Giro-/Debit- oder Kreditkarte, müssen daher, um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung zu gewährleisten, getrennt erfasst und gebucht werden. Zahlungen der Kunden mit der Giro-/Debit- oder Kreditkarte bucht der Unternehmer z. B. auf das Konto "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" 1401 (SKR 03) bzw. 1201 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

an Erlöse

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Getrennte Erfassung von baren und unbaren Einnahmen

Die Kunden eines Buchhändlers zahlen ihre Einkäufe entweder in bar oder mit einer Giro-/Debitkarte. Der Buchhändler zeichnet die Bareingänge in einem Kassenbuch auf. Die Zahlungen von Kunden, die mit einer Giro- oder Debitkarte zahlen, zeichnet er getrennt vom Kassenbuch auf. Die Barzahlungen am 20.1.01 betrugen 398 EUR (371,97 EUR + 26,03 EUR Umsatzsteuer). Die Summe der unbaren Einnahmen, also die Zahlungen mit einer Giro-/Debitkarte, belief sich auf 643,80 EUR (601,69 EUR +42,11 EUR). Um die Zahlungen mit Giro-/Debitkarten bis zur Gutschrift auf seinem Konto getrennt v...

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