Was von der Bundesregierung ursprünglich als Förderungsmaßnahme der Wirtschaft gedacht war, konnte in der Apothekenbranche kurioserweise einen gegenteiligen Effekt auslösen. Grund hierfür ist der sog. Kassenabschlag, den die Apotheken gem. § 130 SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch) an gesetzliche Krankenkassen leisten müssen. Nach dieser Vorschrift sind Apotheken verpflichtet, für jedes Rx-Arzneimittel, also jedes verschreibungspflichtige Medikament bzw. Präparat, einen fixen Betrag von 1,77 EUR abzuführen. Der Nettoumsatz vermindert sich dadurch rechnerisch um 1,48 EUR pro Artikel. Bei Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf 16 % verminderten sich die Einnahmen um weitere 4 Cent je Medikament, während der Kassenabschlag bei 1,77 EUR unverändert blieb.

Nach Recherchen und Berechnungen der DAZ.online vom 5.6.2020 drohten den Apotheken dadurch im Durchschnitt Umsatzeinbußen von ca. 650 EUR. Hochgerechnet auf alle Apotheken ergeben sich Einbußen von möglicherweise über 12 Millionen EUR. Nur eine gleichzeitige Senkung des bisher fixen Kassenabschlags hätte dies verhindern können.

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