Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenrahmen | Bilanz/GuV |
Beiträge | 4380 | 6420 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Bank | 1200 | 1800 | Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
So kontieren Sie richtig!
Die gesamten geleisteten Pflichtbeiträge zur Steuerberaterkammer sind zu 100 % abzugsfähige Betriebsausgaben. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Beiträge" 4380 (SKR 03) bzw. 6420 (SKR 04).
Buchungssatz:
Beiträge |
an Bank |
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