Im Rahmen der Fertigung fallen Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung an.

  • Fertigungseinzelkosten sind die Löhne für die Herstellung von Produkten oder Leistungen, die sich diesen direkt zuordnen lassen. Sie entstehen in erster Linie durch geleistete Arbeitsstunden. 
  • Fertigungsgemeinkosten wie zum Beispiel Hilfslöhne und Energieverbräuche werden in Form von Zuschlägen berücksichtigt, da diese sich einem Produkt oder einer Leistung nicht direkt zuordnen lassen.
  • Sondereinzelkosten wie zum Beispiel Lizenzen oder Schablonen lassen sich einem Produkt ebenfalls direkt zuordnen.

Im Falle freier Kapazitäten fallen keine zusätzlichen Löhne an, da die Mitarbeiter bei vollem Lohnausgleich unterbeschäftigt sind. Das heißt, es steht Zeit in ausreichendem Maße zur Verfügung. Es fallen jedoch proportionale Fertigungsgemeinkosten für zum Beispiel leistungsabhängige Abschreibung, Energie- oder Instandhaltungskosten an.

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