Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) 4851 6241   Abschreibungen auf Sachanlagen
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (mit Kfz) 4852 6242   Abschreibungen auf Sachanlagen

So kontieren Sie richtig!

Die Sonderabschreibung von 20 % kann innerhalb des Begünstigungszeitraums von 5 Jahren beansprucht werden. Das bedeutet für den Unternehmer, dass er die Sonderabschreibung, die er bisher nicht in Anspruch genommen hat, innerhalb dieses 5-Jahreszeitraums nachholen kann. Beim Jahresabschluss sollte er prüfen, welche Möglichkeiten ihm offen stehen, um die Steuerbelastung weiter zu mindern. Er kann daher für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens neben der linearen Abschreibung die 20 %ige Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5 und 6 EStG beanspruchen. Die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bucht der Unternehmer auf das Konto "Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz)" 4851 (SKR 03) bzw. 6241 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz)

an Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge